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SB-Ausweis

Schwerbehindertenausweis

Ab einem Grad der Behinderung von 50 spricht man von Schwerbehinderung. Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Dieser dient als Nachweis, wenn Sie Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen wollen.

Der Ausweis enthält den Grad der Behinderung. Er enthält außerdem die folgenden Merkzeichen, soweit sie vorliegen.

 

Welche gesundheitlichen Merkmale bezeichnet welches Merkzeichen?

G Bewegungsfähigkeit im öffentlichen Straßenverkehr ist stark eingeschränkt
aG außergewöhnliche Gehbehinderung
H Hilflos
Bl Blind
Tbl Taubblind
Gl Gehörlos
RF Rundfunkgebührenbefreiung- und Telefongebührenermäßigung möglich
B Berechtigt zum Mitnehmen einer Begleitperson
1. Kl berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die zweite Klasse (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)

 

Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat

Seit dem 1. Januar 2015 werden Schwerbehindertenausweise mur noch als Plastikkarte in der Größe einer Scheckkarte ausgestellt.

Der Ausweis hat die Grundfarbe grün. Ein Ausweis, der zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr berechtigt, ist grün-orange.

Blinde können ihren Ausweis an der Buchstabenfolge "sch-b-a" in Braille-Schrift erkennen. In Sachsen wird das Merkmal mittels eines Klebelabels auf den Schwerbehindertenausweis aufgebracht.

Praktisch im Ausland:

Ein Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache hilft auf Reisen. Ein direkter Anspruch auf besondere Leistungen im Ausland ist damit auch künftig nicht verbunden. Der englische Hinweis erleichtert aber den Nachweis im nicht-deutschsprachigen Ausland, wenn es dort für schwerbehinderte Menschen besondere Regelungen gibt (z.B. ermäßigter Eintritt)

Umtausch von Papier zu Plastik

Wer noch einen Schwerbehindertenausweis in Papierform besitzt, kann diesen bis zum zeitlichen Ablauf seiner Gültigkeit weiterhin nutzen. Sie müssen nicht zwingend vorher neu ausgestellt werden.
Alle mit dem Grad der Behinderung (GdB) zusammenhängenden Nachteilsausgleiche können nach wie vor mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden.

Wer seinen bisherigen Schwerbehindertenausweis in einen Solchen im Scheckkartenformat umtauschen möchte und seinen Wohnort im Erzgebirgskreis hat, muss einen formlosen Antrag an folgende Anschrift senden:

 

Landratsamt Erzgebirgskreis
Sachgebiet Schwerbehindertenrecht
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Im Antrag sollte nach Möglichkeit das auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkte Aktenzeichen angegeben werden. Außerdem ist dem Antrag ein Passbild beizulegen.

Das Beiblatt mit der Wertmarke hat ebenfalls die Größe einer Scheckkarte. Allerdings besteht sie nicht aus Plastik, sondern aus Papier.

Wichtige Hinweise

  • Wenn der Schwerbehindertenausweis nicht unbefristet ausgestellt wurde, sollte rechtzeitig (etwa 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden, wenn der Ausweis weiterhin genutzt werden soll.

  • Das Formular für die Antragstellung auf Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstantrag bzw. Änderungsantrag bei Verschlechterung) und wichtige Ausfüllhinweise können Sie sich bei Bedarf gern bei unseren Sprechstunden abholen. Diese finden jeweils am 3. Donnerstag eines Monats in der Zeit von 16 – 17 Uhr im Vereinsraum der Grundschule „Albrecht Dürer“ Aue, Postplatz 2 statt.
    Dort sind wir Ihnen natürlich auch gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich.

  • Wenn Sie möchten, können Sie den Antrag zur Feststellung der
    Schwerbehinderteneigenschaft (Erstantrag) und den
    Antrag auf die Gewährung von Landesblindengeld und anderer Nachteilsausgleiche herunterladen oder direkt am PC ausfüllen. Sie haben ebenso die Möglichkeit den Änderungsantrag auszudrucken oder direkt am PC auszufüllen.
    Sie können sich vorher gern auf der Website des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Thema Behinderung feststellen lassen informieren.